Der Alltag der Abtreibung
100 Jahre nach den ersten Kämpfen um Abtreibung in Deutschland und knapp 50 Jahre nach dem berühmten Spiegel Cover „Wir haben abgetrieben!“: Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft wird immer noch als Straftat im Strafgesetzbuch geführt, auch wenn der Abbruch selbst in den meisten Fällen straffrei ist. Unterdessen müssen sich Ärzt*innen juristisch dafür verantworten, auf die Durchführung von Abbrüchen hingewiesen zu haben.






