Die Verfolgung von Homosexuellen hat in Deutschland eine lange Geschichte, was sich unter anderem am §175 StGB nachvollziehen lässt. Dieser sogenannte „Homosexuellen-Paragraph“ bestand, in verschiedenen Variationen, von 1872 bis 1994 fort und regelte die staatliche Verfolgung von Homosexuellen. Bezeichnenderweise dauerte es auch nach Abschaffung des Paragraphen weitere 23 Jahre, bis im März 2017 endlich offiziell die staatliche Schuld eingestanden wurde und Entschädigungszahlungen für die Opfer zugesichert wurden. Den Schaden und das Leid der Verfolgten kann diese Geste klarerweise nicht „aufwiegen“ oder ungeschehen machen.