Zweiter Teil der Veranstaltungsreihe:

Wer hat Polizei?
Rassismus, Gewalt und Repression im Staatsdienst

Präventionsstaat statt Rechtsstaat? Zum aktuellen Ausbau der deutschen Sicherheitsarchitektur

Vortrag vom Arbeitskreis kritischer Jurist_innen Frankfurt

09.07., 19:30 Uhr in der Kulturkneipe Sabot

Im Grundrechte-Report 2018 schreibt Yunus Ziyal über die Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) aus dem Jahr 2017: “Bayern hat mit den Änderungen im PAG auch im Jahr 2017 einmal mehr seine Vorreiterrolle beim Ausbau polizeilicher Befugnisse zu Lasten der Bürger- und Menschenrechte forciert.” In deisem Jahr (2018) hat Bayern sein PAG ein weiteres Mal verschärft. Die beiden Reformen von 2017 und 2018 haben die Schwelle deutliche herabgesetzt, ab der die bayerische Polizei in die Rechte von Bürger_innen eingreifen darf. In der Vergangenheit musste hierfür eine “konkrete Gefahr” vorliegen. Doch die neuen Änderungen machen solche polizeilichen Eingriffe schon dann möglich, wenn bloß von einer “drohende Gefahr” die Rede ist.
In dem Vortrag soll es darum gehen, was diese Formulierung bedeuten soll, wie der bayerische Gesetzgeber auf sie gekommen ist und welche Maßnahmen der dortigen Polizei nun zur Verfügung stehen, um eine “drohende Gefahr” abzuwenden. Dass dies auch außerhalb von Bayern relevant ist, zeigt ein Blick nach NRW, wo sich bei aktuellen Plänen, das Polizeirecht zu reformieren, an den bayerischen Regelungen orientiert wird. Anschließend soll ein kurzes Schlaglicht auf Hessen geworfen und gezeigt werden, welche Kompetenzen den hiesigen Sicherheitsbehörden erst vor wenigen Tagen durch ein hastig verabschiedetes Gesetz verliehen wurden.

Kritische Jurist_innen an der Uni Frankfurt
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